Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung – auch Leiharbeit oder Zeitarbeit – bedeutet, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber einem Dritten gegen Entgelt und für eine begrenzte Zeit überlassen wird. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nimmt hierbei die Rolle des Verleihers ein, der Dritte die des Entleihers.
Zeitarbeitsfirmen benötigen eine Erlaubnis, wenn sie im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Arbeitnehmer verleihen. Es ist dabei unerheblich, ob die Arbeitnehmerüberlassung den Haupt- oder lediglich einen Nebenzweck des Unternehmens darstellt.
Zwischen dem Verleiher (Zeitarbeitsfirma) und dem Leiharbeitnehmer müssen muss ein rechtskräftiges Arbeitsverhältnis und ein Arbeitsvertrag bestehen.
PLANBARKEIT: Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung geliehene Mitarbeiter lassen sich optimal in die mittel- und langfristige Planung mit einbeziehen. Denn in der Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeits- oder Leiharbeitfirma wird ein konkreter Satz pro Arbeitsstunde festgelegt. Dies ermöglicht es Ihnen, anhand Ihres Personalbedarfs zu kalkulieren und zu planen – gerade in Branchen mit starken saisonalen Schwanknungen oder für Unternehmen im Wachstum kann sich diese Lösung daher auszahlen.
SCHONUNG VON RESSOURCEN: Arbeitnehmerüberlassung bringt für Unternehmen den Vorteil, dass durch den verringerten Verwaltungsaufwand interne Ressourcen geschont werden – insbesondere im HR Bereich. Denn anstatt selbst Zeit in Recruitingprozesse zu investieren, was auch stets mit monetärem Aufwand verbunden ist, kannn das Unternehmen über eine Zeitarbeitsfirma gezielt geeignete Mitarbeiter auswählen. Administrative Tätigkeiten, wie etwas das Aufsetzen eines Arbeitsvertrages, wird vom Personaldienstleister übernommen und ermöglicht der HR Abteilung, sich mit anderen wichtigen Dingen, wie etwa dem Onboarding zu beschäftigen.
FLEXIBILITÄT: Arbeitnehmerüberlassungen ermöglichen Ihnene eine kurzfristige Personalplanung, ohne befristete Arbeitsverträge abschließen zu müssen. Je nach Auftragslage oder Konjunktur können daher Spitzen abgedeckt und benötigte Kapazitäten bereitgestellt werden. Um in saisonalen Schwankungen Engpässen vorzubeugen, oder im Wachstum bei guter Auftragslage weiterhin Aufträge annehmen zu können, ist die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassungen daher eine flexible und skalierbare Lösung.